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   BAG, 27.07.1972 - 1 AZR 155/72   

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BAG, 27.07.1972 - 1 AZR 155/72 (https://dejure.org/1972,1265)
BAG, Entscheidung vom 27.07.1972 - 1 AZR 155/72 (https://dejure.org/1972,1265)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 1972 - 1 AZR 155/72 (https://dejure.org/1972,1265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzungsantrag - Einhaltung der Wiedereinsetzungsfrist - Prozeßbevollmächtigter - Rechtsanwalt als Mitarbeiter - Verschulden

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 214 (Ls.)
  • DB 1973, 436
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.10.1964 - IV ZR 278/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 27.07.1972 - 1 AZR 155/72
    a) Nach § 236 Nr. 1 ZPO muß der V/ledere inset zungsantrag die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen enthalten» Zu diesen Tatsachen gehört nach allgemeiner, vom erkennenden Senat gebilligter Ansicht die Darlegung, daß die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO eingehalten ist (Rosen berg, Zivilprozeßrecht, lo» Aufl , S 34o unter Hinweis auf BGH VersR 64, 1251, Baumbach, ZPO, 3o Aufl», § 236 Anm 1 C , Stein-Jonas, ZPO, 19 Aufl , § 236 Anm III 1, Wieczorek, ZPO, § 236 Anm» B I ) Eine solche Darlegung ist nur dann entbehrlich, wenn - notfalls unter Zuhilfenahme allgemeiner Erfahrungssatze - die Fristwahrung als offen sichtlich vorliegend angesehen werden kann, weil eindeutig kla-" ist, wann die Fristversäumung entdeckt worden ist oder doch entdeckt werden mußte.
  • BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist - Sinn und

    Zu den der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags dienenden Tatsachen, die - wenn sie nicht offenkundig sind - vom Antragsteller in der Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend gemacht werden müssen, gehören notwendigerweise auch diejenigen Umstände, aus denen sich ergibt, daß der Antragsteller nach Behebung des zur Fristversäumnis führenden Hindernisses rechtzeitig um die Wiedereinsetzung nachgesucht hat (vgl. - zu den zivilprozessualen Wiedereinsetzungsvorschriften - BAG, Urteil vom 27. Juli 1972 - 1 AZR 155/72 - NJW 1973 S. 214; BGH, Beschluß vom 31. Oktober 1973 - IV ZB 41/73 - VersR 1974 S. 249).
  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 86/86

    Bevollmächtigter

    Ihnen hat sich auch der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (vgl. dessen Beschluß vom 20. Mai 1970 - 1 AZR 151/70 - AP Nr. 17 zu § 232 ZPO und das Urteil vom 27. Juli 1972 - 1 AZR 155/72 - AP Nr. 18 zu § 232 ZPO), worauf sich auch das Landesarbeitsgericht mit Recht bezieht.
  • BAG, 05.09.1974 - 2 AZB 32/74

    Rechtsmittelbelehrung - Inhalt - Form - Anforderungen - Prozeßbevollmächtigter -

    Gleichgültig, ob die Rechtsmittelschrift von dem eigentlichen Büropersonal oder von einem nicht vertretungsberechtigten angesteilten Rechtsanwalt entworfen ist, handelt der Prozeßbevollmächtigte als Vertreter der Partei im Sinne des § 232 Abs. 2 ZPO, wenn er den Entwurf unterschreibt und damit zu seinem eigenen, bestimmenden Schriftsatz macht (vgl. auch Naendrup in der Anmerkung zu BAG AP Nr. 18 zu § 232 ZPO).
  • BAG, 13.10.1992 - 6 AZN 204/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Dabei kann es sein, daß dem angestellten Rechtsanwalt ein Rechtsstreit insgesamt zur selbständigen Bearbeitung übertragen war (Beschluß vom 20. Mai 1970 - 1 AZR 151/70 - und Urteil vom 27. Juli 1972 - 1 AZR 155/72 - AP Nr. 17 und 18 zu § 232 ZPO).
  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 92/92

    Schuldhafte Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht - Nichtnachprüfung des

    Ferner hat die Partei darzulegen, daß die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO eingehalten ist (BAG Urteil vom 27. Juli 1972 - 1 AZR 155/72 - AP Nr. 18 zu § 232 ZPO, zu 2 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1990 - 7 Sa 85/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: fehlerhafte Adressierung eines

    Zu diesen Tatsachen gehört allerdings nach wohl allgemeiner Meinung (vgl. z.B. BAG AP Nr. 18 zu § 232 ZPO) auch die Darlegung, daß die Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 und 2 ZPO eingehalten ist.
  • BAG, 28.03.1985 - 5 AZB 4/85
    Dazu gehört die Prüfung, ob die Frist läuft und ob sie noch eingehalten werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 20. März 1974 - 5 AZB 3/74 - AP Nr. 28 zu § 519 ZP0= NJW 1974, 1350; BAG Urteil vom 27. Juli 1972 - 1 AZR 155/72 - AP Nr. 18 zu § 232 ZPO; BAG Urteil vom 9. Oktober 1972 - 3 AZR 318/72 - AP Nr. 62 zu § 233 ZPO = NJW 1973, 343, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.03.1981 - IX ZR 37/80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Zurechnung eines

    Ferner zählen hierzu - falls nicht aktenkundig - die Tatsachen, aus denen sich die Rechtzeitigkeit des Gesuchs ergibt (BGH VersR 1974, 249; BAG NJW 1973, 214; Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 236 Anm. B I a).
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